Keine Azubis finden? Ursachen und Lösungen
Hilfsjobs, die sofort mehr zahlen, unbekannte Berufe, abgelegene Standorte: warum Stellen leer bleiben – und was Betriebe konkret dagegen tun können.
Kosten und Planung
„Was kostet uns ein Azubi aus dem Ausland?“ Das ist meist die erste Frage, wenn ein Betrieb über internationale Auszubildende nachdenkt. Die ehrliche Antwort lautet: Das hängt stark davon ab, wie Sie vorgehen. Zwischen „fast nichts außer viel eigener Zeit“ und „fünfstelliger Betrag pro Kopf“ ist alles möglich. Dieser Artikel zeigt, welche Kosten tatsächlich entstehen, wer sie üblicherweise trägt – und welche Kosten auf keiner Rechnung auftauchen, Ihnen aber trotzdem Probleme machen können.
Das Wichtigste in Kürze
Wer nach „Kosten Azubi Ausland“ sucht, findet oft Ratgeber für ein ganz anderes Thema: Auszubildende aus Deutschland, die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbringen. Das ist nach dem Berufsbildungsgesetz bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit möglich und wird zum Beispiel über Erasmus+ oder das Programm AusbildungWeltweit gefördert.
Hier geht es um die andere Richtung: Sie möchten junge Menschen aus dem Ausland für eine Ausbildung in Ihrem Betrieb in Deutschland gewinnen. Die Rede ist also von Auszubildenden aus Drittstaaten wie Indonesien, Vietnam, Indien oder Marokko, die für ihre Ausbildung ein Visum brauchen. Für Auszubildende aus der EU fallen die meisten der folgenden Kosten gar nicht an.
Unabhängig davon, ob Sie selbst suchen oder mit einem Partner arbeiten, gibt es Kosten, die bei jedem internationalen Auszubildenden entstehen.
Auszubildende aus dem Ausland erhalten dieselbe Vergütung wie alle anderen Auszubildenden im Betrieb. Die Bundesagentur für Arbeit prüft das, bevor sie der Ausbildung zustimmt. Gilt kein Tarifvertrag, greift die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Laut BIBB beträgt sie für Ausbildungen, die 2026 beginnen, 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten, dritten und vierten Jahr kommen 18, 35 und 40 Prozent hinzu. In vielen Industrieberufen liegen die tariflichen Vergütungen deutlich darüber.
Dazu kommt wie immer der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, grob ein Fünftel der Vergütung. Das ist kein Mehraufwand für internationale Auszubildende – aber es gehört in eine ehrliche Rechnung.
Zur Einordnung: Nach der aktuellen Kosten-Nutzen-Erhebung des BIBB kostet ein Auszubildender einen Betrieb im Durchschnitt rund 26.200 Euro pro Jahr. Weil Auszubildende produktiv mitarbeiten, bleiben netto etwa 8.100 Euro pro Jahr übrig. Das gilt für jeden Auszubildenden, egal woher er kommt.
Die Anreise aus Südostasien kostet je nach Saison und Buchungszeitpunkt meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Rechtlich muss der Betrieb den Flug nicht bezahlen. In der Praxis übernehmen ihn viele – als Zeichen, dass die Zusammenarbeit ernst gemeint ist.
Die Miete zahlen die Auszubildenden in der Regel selbst. Der Start ist trotzdem teuer: Kaution (bis zu drei Nettokaltmieten), Grundausstattung, Arbeitskleidung, erste Monatsmiete vor der ersten Vergütung. Viele Betriebe helfen hier mit einer möblierten Unterkunft, einem Vorschuss oder einer Übernahme der Kaution. Das ist gut investiertes Geld, denn Geldsorgen in den ersten Wochen sind einer der häufigsten Gründe für einen holprigen Start.
Oft vergessen: die Zeit Ihrer eigenen Leute. Ein Ausbilder, der in den ersten Wochen mehr erklärt. Ein Mentor, der beim Bankkonto hilft. Die Personalabteilung, die Verträge anpasst und Rückfragen von Behörden beantwortet. Wie viel davon bei Ihnen landet, hängt stark davon ab, wie viel ein Partner übernimmt.
Den größten Einfluss auf die Gesamtkosten hat die Frage, wie Sie an Ihre Kandidaten kommen. Grob gibt es drei Wege.
Theoretisch der günstigste Weg – zumindest auf dem Papier. Sie schalten Anzeigen auf internationalen Portalen, knüpfen Kontakte zu Sprachschulen im Ausland oder nutzen Verbindungen von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Größere Unternehmen mit Niederlassungen im Ausland gehen oft diesen Weg.
Was Sie dafür bezahlen, steht auf keiner Rechnung:
Für einzelne Stellen und Betriebe mit internationaler Erfahrung kann das funktionieren. Für einen ganzen Jahrgang ist es für die meisten Mittelständler kaum zu stemmen.
Einige Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Branchenverbände haben eigene Projekte mit bestimmten Herkunftsländern aufgebaut. Dazu kommen staatlich geförderte Programme, etwa über die Bundesagentur für Arbeit oder die GIZ. Die Kosten für Betriebe sind hier oft niedrig. So nannte ein Hotel- und Gaststättenverband 2022 laut Fachpresse 750 Euro Vermittlungskosten pro Auszubildendem.
Der Haken: Die Plätze sind begrenzt, Programme gelten oft nur für bestimmte Berufe, Regionen oder Branchen, und die Betreuung nach der Ankunft ist unterschiedlich intensiv. Fragen Sie bei Ihrer Kammer nach, ob es für Ihren Beruf ein passendes Angebot gibt.
Der häufigste Weg für mittelständische Betriebe. Die Preise unterscheiden sich enorm: Öffentlich genannt werden Beträge von unter 1.000 Euro bis rund 10.000 Euro pro Auszubildendem. Üblich sind Pauschalen, die in Raten fällig werden, zum Beispiel bei Vertragsschluss, bei Visumerteilung und bei Ankunft.
Die Preise lassen sich aber nur vergleichen, wenn Sie wissen, was darin steckt. Zwei Angebote mit demselben Preis können völlig unterschiedliche Leistungen enthalten:
| Leistung | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Auswahl | Wer wählt aus: eigene Mitarbeiter vor Ort oder eine Subagentur? Lernen Sie die Kandidaten vor der Entscheidung kennen? |
| Sprache | Welches Niveau haben die Kandidaten bei Einreise, und von welchem Prüfungsanbieter stammt das Zertifikat? |
| Visum und Behörden | Übernimmt der Anbieter Vorabzustimmung, Visumantrag und Termine, oder bekommen Sie nur eine Checkliste? |
| Ankunft | Hilfe bei Wohnung, Anmeldung, Bankkonto, Krankenversicherung – oder endet die Leistung am Flughafen? |
| Betreuung | Gibt es während der Ausbildung einen Ansprechpartner, auch in der Muttersprache der Auszubildenden? |
| Absicherung | Was passiert vertraglich, wenn ein Auszubildender abbricht? Gibt es Ersatz, und zu welchen Bedingungen? |
| Kandidatenkosten | Zahlen die Auszubildenden selbst etwas an den Anbieter oder an Partner im Ausland? Schriftlich bestätigen lassen. |
Ein Angebot, das nach dem Visum endet, ist auf den ersten Blick günstiger. Wenn aber im ersten Ausbildungsjahr niemand da ist, der bei Problemen vermittelt, holen Sie die Ersparnis selten wieder herein.
Die folgende Übersicht zeigt die typischen zusätzlichen Einmalkosten gegenüber einem Auszubildenden aus Deutschland. Die Beträge sind Richtwerte für 2026 und hängen von Herkunftsland, Standort und Ihren Entscheidungen ab.
| Kostenposition | Richtwert | Hinweis |
|---|---|---|
| Visumgebühr | 75 € | Wird oft vom Betrieb übernommen |
| Vorabzustimmung | 0 € | Kostenlos, beschleunigt das Verfahren |
| Übersetzungen, Beglaubigungen | ca. 100–400 € | Je nach Botschaft und Dokumenten |
| Flug nach Deutschland | ca. 500–1.000 € | Freiwillig, aber üblich |
| Unterstützung beim Wohnungsstart | ca. 0–2.000 € | Kaution, Erstausstattung, Vorschuss |
| Beschleunigtes Fachkräfteverfahren | 411 € (optional) | Bei Ausbildungen selten nötig |
| Vermittlung und Betreuung | 0 € bis über 10.000 € | Abhängig vom Weg und vom Leistungsumfang |
Ohne Vermittlung liegen die zusätzlichen Kosten also meist zwischen einigen hundert und gut 3.000 Euro. Mit Vermittlung kommt deren Preis hinzu. Die laufenden Kosten für Vergütung und Ausbildung sind identisch mit denen deutscher Auszubildender.
Jetzt kommt der Teil, über den in Angeboten selten gesprochen wird. Wer eine Ausbildung in Deutschland anstrebt, hat bis zur Einreise erhebliche Kosten: Deutschkurs, Prüfungsgebühren, Dokumente, oft Unterkunft während eines monatelangen Sprachkurses. Dass Kandidaten in ihre eigene Sprachausbildung investieren, ist normal und nicht verwerflich.
Problematisch wird es, wenn Kandidaten für die Vermittlung selbst bezahlen – und zwar teilweise sehr viel Geld. Laut einer Studie der Freien Universität Berlin, über die nd im Juli 2026 berichtete, zahlen Auszubildende aus Vietnam für Sprachkurs, Visum, Flug und Vermittlung rund 12.000 Euro an Agenturen. Das durchschnittliche Monatseinkommen in Vietnam liegt bei umgerechnet rund 230 Euro. Familien nehmen dafür Kredite auf. In Einzelfällen wurden noch deutlich höhere Summen dokumentiert. Auch das ZDF hat in der WISO-Dokumentation „Ausgenutzt statt ausgebildet“ über fragwürdige Geschäfte mit Auszubildenden aus dem Ausland berichtet.
Die Lage ist eindeutig: Nach § 296a SGB III darf für eine Ausbildungsvermittlung nur vom Arbeitgeber eine Vergütung verlangt oder angenommen werden. Das umfasst ausdrücklich auch vorbereitende Leistungen wie die Feststellung der Kenntnisse des Bewerbers. Ein Vermittler, der von Ausbildungssuchenden Geld für die Vermittlung kassiert, handelt also rechtswidrig.
In der Praxis wird das Verbot aber umgangen. Deutsche Regeln greifen nicht ohne Weiteres bei Agenturen, die ausschließlich im Herkunftsland tätig sind. So entsteht ein bekanntes Muster: Der Betrieb in Deutschland zahlt einem Anbieter einen auffällig niedrigen Preis, und die eigentlichen Kosten zahlen die Kandidaten an einen „Partner“ im Heimatland – verpackt als Sprachkurs, Bearbeitungsgebühr oder Beratungsleistung.
Auch innerhalb des Ausbildungsverhältnisses gibt es klare Grenzen. Nach § 12 BBiG sind Vereinbarungen nichtig, mit denen Auszubildende für ihre Ausbildung eine Entschädigung zahlen oder Vertragsstrafen versprechen. Unwirksam ist in aller Regel auch eine Bindung an den Betrieb nach der Ausbildung, die nicht erst in den letzten sechs Monaten vereinbart wird.
Man könnte sagen: Was zwischen Kandidat und Agentur im Ausland passiert, ist nicht Ihr Problem. Das stimmt nicht – aus drei Gründen:
Internationale Standards sind hier klar: Nach den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für faire Rekrutierung sollen Arbeitssuchende keine Vermittlungsgebühren zahlen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Diesen Grundsatz nennt man „Employer Pays Principle“.
Der Markt für die Vermittlung internationaler Auszubildender ist jung und kaum reguliert. Neben seriösen Anbietern gibt es viele, die schnell Geld verdienen wollen. Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen:
Die einfachste Prüfung kostet nichts: Fragen Sie Ihre künftigen Auszubildenden im Vorstellungsgespräch direkt und ohne den Vermittler, was sie bisher bezahlt haben und wofür. Die Antwort sagt viel über den Anbieter.
Weitere Fragen, die Sie einem Vermittler stellen sollten, finden Sie in unserem Leitfaden zu Auszubildenden aus Indonesien. Wie wir selbst mit dem Thema umgehen, beschreiben wir offen auf der Seite Verantwortung.
Einige Unterstützungsangebote senken die Kosten oder den Aufwand spürbar:
Ob Azubis aus dem Ausland „teuer“ sind, lässt sich nur im Vergleich beantworten. Und die Vergleichsgröße ist nicht der deutsche Bewerber, den es für die Stelle nicht gibt, sondern die Stelle, die leer bleibt.
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat berechnet, dass der Fachkräftemangel die deutsche Wirtschaft 2024 rund 49 Milliarden Euro an Produktion gekostet hat. Im einzelnen Betrieb zeigt sich das ganz konkret: Überstunden, Leiharbeit, verschobene Wartungen, abgelehnte Aufträge – und in drei Jahren eine Fachkraft, die fehlt, weil heute niemand ausgebildet wurde.
Rechnen Sie für Ihren Betrieb einmal durch, was eine seit Monaten unbesetzte Stelle kostet. Stellen Sie dem die einmaligen Zusatzkosten eines internationalen Auszubildenden gegenüber. In den meisten Industriebetrieben fällt die Antwort eindeutig aus – vorausgesetzt, der Auszubildende schließt die Ausbildung ab und bleibt. Genau deshalb sind Auswahl und Betreuung wichtiger als der niedrigste Preis. Wie das bei Betrieben aussieht, die diesen Weg gegangen sind, zeigen unsere Erfolgsgeschichten.
Bei Acaluna zahlen Betriebe eine einmalige Pauschale pro Auszubildendem, ohne laufende Gebühren. Die Höhe hängt von Beruf, Anzahl der Plätze und Programm ab. Unsere Auszubildenden zahlen keine Vermittlungsgebühren an uns. Was genau in der Pauschale enthalten ist, zeigt die Seite Unser System, und eine konkrete Zahl für Ihren Standort bekommen Sie im kostenlosen Machbarkeitscheck.
Die laufenden Kosten entsprechen denen jedes anderen Auszubildenden, im Schnitt laut BIBB netto rund 8.100 Euro pro Jahr. Hinzu kommen einmalige Kosten für Visum, Übersetzungen, Anreise und Wohnungsstart von meist einigen hundert bis rund 3.500 Euro, plus gegebenenfalls die Kosten einer Vermittlung. Diese reichen von unter 1.000 bis rund 10.000 Euro pro Auszubildendem.
Nein. Nach § 296a SGB III darf für eine Ausbildungsvermittlung nur vom Arbeitgeber eine Vergütung verlangt oder angenommen werden. Das umgehen manche Anbieter über Partneragenturen im Herkunftsland. Fragen Sie deshalb schriftlich nach, was Kandidaten zahlen, und sprechen Sie mit den Auszubildenden selbst.
Gesetzlich nicht. Viele Betriebe übernehmen trotzdem den Flug und helfen beim Wohnungsstart, etwa mit Kaution oder möblierter Unterkunft. Die Miete zahlen die Auszubildenden in der Regel selbst aus ihrer Vergütung.
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt 75 Euro und wird formal vom Antragsteller gezahlt. Viele Betriebe erstatten sie. Die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist kostenlos.
Nur sehr eingeschränkt. Nach § 12 BBiG sind Vereinbarungen nichtig, mit denen Auszubildende für ihre Ausbildung eine Entschädigung zahlen oder Vertragsstrafen versprechen. Ob einzelne Kosten wie ein vorgestreckter Flug zurückgefordert werden können, sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen. Wirksamer ist es, das Abbruchrisiko durch gute Auswahl und Betreuung zu senken und mit einem Vermittler vertraglich zu regeln, was bei einem Abbruch passiert.
Ja, allerdings selten als direkter Zuschuss zur Vermittlung. Kostenlos nutzbar sind vor allem die Berufssprachkurse des BAMF, die Assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit und die Vorabzustimmung. Dazu kommen regionale Programme von Ländern und Kammern.
Nein. Sie müssen dieselbe Vergütung erhalten wie deutsche Auszubildende im selben Beruf. Die Bundesagentur für Arbeit stimmt einer Ausbildung nur zu, wenn die Bedingungen vergleichbar sind.
Azubis aus dem Ausland kosten einen Betrieb im laufenden Betrieb nicht mehr als deutsche Auszubildende. Die Zusatzkosten entstehen einmalig, vor allem für Anreise, Start und Vermittlung. Wie hoch sie ausfallen, hängt davon ab, wie viel Sie selbst übernehmen und wie viel ein Partner leistet.
Der niedrigste Preis ist dabei selten der beste. Entscheidend ist, dass die Auszubildenden gut ausgewählt, ehrlich informiert und nach der Ankunft begleitet werden – und dass sie nicht mit Schulden bei einer Agentur in ihre Ausbildung starten. Wer das prüft, investiert in Fachkräfte, die bleiben. Wer es nicht prüft, zahlt am Ende oft doppelt.
Weiterführend: Welche rechtlichen Schritte nötig sind, erklärt unser Leitfaden Auszubildende aus dem Ausland einstellen. Warum wir uns auf ein einziges Herkunftsland konzentrieren, lesen Sie unter Warum Indonesien.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Genannte Beträge sind Richtwerte mit Stand September 2026 und können sich ändern. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei, Ihre Kammer oder die zuständigen Behörden.
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