Unser Ethikkodex

Wir bekennen uns zu einer fairen Vermittlungs- und Anwerbepraxis

Der Schlüssel für langfristige und nachhaltige Personalgewinnung

Faire Anwerbung von Fachkräften

Die internationale Personalvermittlung ist bis heute ein weitgehend unregulierter Bereich. Es fehlt an verpflichtenden länderübergreifenden Standards und Regelungen. Leider kommt es deshalb immer wieder vor, dass Fachkräfte unter zweifelhaften Bedingungen vermittelt und eingestellt werden; oft müssen sie beispielsweise hohe Anzahlungen leisten oder Verträge mit Rückzahlungs- und Bindungsklauseln unterzeichnen, wodurch sie in finanzielle Abhängigkeit geraten.   

Wir von Acaluna sind uns der Verantwortung für unsere Fachkräfte bewusst. Denn nur eine faire und ethisch korrekte Vermittlung liefert einen Mehrwert – sowohl für die Fachkraft als auch die Arbeitgeber. Und nur eine glückliche Fachkraft bleibt auch lange und integriert sich gut im Unternehmen.
Deshalb haben wir sowohl für uns als auch für unsere Partner einen verpflichtenden Ethikkodex aufgestellt. 

In diesem Kodex sind die wichtigsten Leitlinien und Normen aufgeführt die in unseren täglichen Arbeit eine Rolle spielen. 
Unser Erfolg gibt uns Recht: es ist möglich, eine erfolgreiche und nachhaltige Personalvermittlung auf Basis von Fairness und Ethik zu betreiben.

Wir folgen einer fairen Anwerbung und bekennen uns:

zu einer fairen und ethisch vertretbaren Vermittlungspraxis

Ausländische Fachkräfte gehen bei der Vermittlung ein potentiell hohes Risiko ein: sie lassen ihre Freunde, Familie und Kollegen in der Heimat zurück, kündigen ihren Job und lernen eine neue Sprache. Kurzum: sie geben ihr bisheriges Leben auf. 

Da viele unserer Mitarbeiter selbst im Ausland gelebt haben wissen wir, wie sich das anfühlt. Wir kennen die typischen Probleme die mit dem Auswandern verbunden sind.

Deshalb stehen wir von Acaluna als seriöser und vertrauensvoller Partner zur Seite.

Denn wir wissen, dass nur eine faire, ethisch vertretbare und transparente Vermittlung nachhaltig ist. Wir vermitteln keine Kurzzeit- oder Zeitarbeitskräfte, unsere Fachkräfte kommen, um zu bleiben. Weil wir von Anfang an die Situation so betrachten, wie sie ist: wir handeln keine Waren sondern wir arbeiten mit Menschen. Und genau so gehen wir auch mit jeder einzelnen unserer Fachkräfte um. 

Fair. Loyal. Auf Augenhöhe.

zum WHO-Kodex für internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) legt in ihrem Kodex “ Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel (2021)“ vom 31.04.2021 internationale Regeln für die Anwerbung von Gesundheitspersonal fest. 

Bestandteile dieses Kodexes sind beispielsweise  die Grundsätze, dass die Migration von Gesundheitsfachkräften sowohl den Herkunfts- als auch den Aufnahmeländern nutzen soll. Die Rekrutierung soll fair und transparent erfolgen. 

Ferner werden Länder mit einem kritischen Mangel an Gesundheitspersonal definiert. Diese Liste wurde erstmalig 2006 erstellt und umfasst aktuell 47 Ländern, aus welchen nicht rekrutiert werden. darf. Wir bekennen uns ganz klar zu diesem Kodex und richten unsere Vermittlungspraxis darauf aus. So vermitteln wir lediglich Personal aus Ländern, in denen der Arbeitsmarkt übersättigt ist und die vielen jungen und gut ausgebildeten Fachkräfte keine oder wenig Perspektiven haben. 

Mehr Informationen:
WHO-Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften

zum Prinzip der Gleichbehandlung

Zugewanderte Fachkräften müssen auf Grundlage objektiver Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung und dem Grad der beruflichen Verantwortung eingestellt, befördert und entlohnt werden.  Unsere vermittelten Fachkräfte müssen genauso wie inländisches Personal die Möglichkeit bekommen, durch Einführungs- und Orientierungsprogramme im Zielland effektiv arbeiten zu können.

Keinesfalls dürfen ausländische Fachkräfte benachteiligt werden – sei es durch unzulässige Klauseln, hohes Arbeitspensum oder eine geringere Vergütung. 

Deshalb prüfen wir vor Annahme des Vermittlungsauftrags die Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen. Nur wenn diese identisch mit denen einer inländischen Kraft sind werden wir tätig.

zu Transparenz während des gesamten Vermittlungsprozesses

Wir bieten unseren Fachkräften während des gesamten Prozesses transparente und korrekte Informationen über die angebotenen Stellen und Arbeitsbedingungen. Wir informieren unsere Fachkräfte ferner über die ihnen zustehenden Rechte in Deutschland.

Vor Abschluss des Arbeitsvertrages prüfen wir diesen auf seine Zulässigkeit. Nur rechtlich einwandfreie Verträge werden von uns an die Fachkräfte weitergeleitet. 

Alle relevanten Unterlagen wie beispielsweise Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträge, unsere Geschäftsbedingungen oder auch Informationen über das Leben und Arbeiten in Deutschland stellen wir stets in der Sprache des Landes zur Verfügung, in dem wir tätig sind. 

Beispiel: 

Informationsbroschüre ausländische Pflegekräfte (deutsch)

Informationsbroschüre ausländische Pflegekräfte (English)

Informationsportal der Bundesregierung Make it in Germany

zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtskonvention

Die internationalen Menschenrechte gewähren jedem Menschen elementaren Rechte und Freiheiten und stellen sicher, dass alle Menschen vor Diskriminierung und Unterdrückung geschützt werden.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schützt die Grundrechte wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, das Recht auf einen fairen Prozess, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Bildung.

Die Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verpflichtet die Staaten, alle Formen von Rassismus, Diskriminierung und Vorurteilen entgegenzutreten und Maßnahmen zu ergreifen, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Menschen zu gewährleisten.

Dies sind nur einige Beispiele für wichtige Menschenrechtskonventionen, die es zu schützen und zu fördern gilt. Wir von Acaluna setzen uns dafür ein, dass unsere Fachkräfte jederzeit die Möglichkeit haben, Ihre Grundrechte wahrzunehmen. 

Mehr Informationen:

Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen

Europäisches Menschenrechtsabkommen

zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation

Zusätzlich zu den internationalen Menschenrechten legen die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten fest. Hierzu gehören die Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, ein Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie Vereinigungsfreiheit.

Mehr Informationen:

Kernarbeitsnormen ILO

zur fairen Vermittlung gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation

In dieser Norm sind Regeln zu einer fairen Vermittlungspraxis festgelegt. Hierzu zählt beispielsweise die Verankerung des Employer-pays-Prinzip sowie Grundsätze wie Transparenz im Vermittlungsprozess.

Mehr Informationen:

ILO-Norm faire Rekrutierung (Englisch)

zum "Employer-pays-Prinzip"

Dieses Prinzip besagt, dass alle Kosten die im Rahmen der Vermittlung anfallen, nicht von der Fachkraft sondern vom künftigen Arbeitgeber getragen werden. 
Dieses Prinzip ist Teil der Dhaka-Principles der internationalen Arbeitsorganisation.

Hierzu gehören insbesondere: Vermittlungskosten, Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, amtliche Gebühren und Transportkosten.

Durch das Employer-pays-Prinzip soll vermieden werden, dass Arbeitskräfte in eine wirtschaftliche Abhängigkeit oder gar wirtschaftlichen Zwang geraten. Das Ziel ist eine menschenwürdige Arbeit für alle Menschen.

Acaluna bekennt sich zu diesem Prinzip. Unseren Fachkräften entstehen im Rahmen des Vermittlungsprozesses keine Kosten, diese werden vom künftigen Arbeitgeber getragen.

Mehr Informationen:
Informationen Employer-pays-principle (Englisch)

zur Förderung der Integration und Inklusion

Nur eine integrierte Fachkraft kann langfristig glücklich werden. Nur glückliche Fachkräfte bleiben den Unternehmen über einen langen Zeitraum erhalten. 

Wir fordern deshalb von unseren Arbeitgebern ein schriftliches betriebliches Integrationsmanagmentkonzept. Dieses Konzept muss der Fachkraft vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorgelegt und von ihr verstanden werden. 

Verpflichtende Bestandteile dieses Konzept sind unter anderem Teambuilding, Patenschaft und Mentoring sowie die Förderung der Sprachentwicklung.

Mehr Informationen:

Kuratorium Deutsche Altershilft Anforderungsfelder betriebliches Integrationsmanagmentkonzept

zum Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsklauseln

Sowohl wir als auch unsere Partner verzichten bei den Vermittlungs- und Arbeitsverträgen auf Bindungs- und Rückzahlungsklauseln

Hintergrund hierfür ist, dass keine ausländische Fachkraft aufgrund von wirtschaftlichen Verpflichtungen gezwungen sein soll, an ihrem Arbeitsplatz zu bleiben.

Die obigen Standards sind nicht nur für uns sondern auch für unsere Kunden verpflichtend. Diese Erklärung sowie alle zugehörigen Dokumente werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Für unsere Fachkräfte stehen diese Erklärungen in Englisch, Spanisch und Portugiesisch zur Verfügung.

Stand: 13.04.2023